Wir sind gemeinsam unterwegs

September 2022

29.12.2021: Es geht los!

Birgit Sterner, Regionalmanagerin:

Seit dem 1.1.2022 ist das neue Verbundene Pfarramt Emmer-Wesertal am Start. Nun sind wir dabei die neue Arbeitsgemeinschaft mit "Leben" zu füllen.

Im Februar hat sich der AG Vorstand erstmalig getroffen, 17 Delegierte haben aus ihrer Mitte Pastor Volker Jahnke ( AG Ilsetal, KG Grohnde/Lüntorf) als ersten Vorsitzenden und KG Vorstandsmitglied Karl-Friedrich Meyer (KG Tündern) als zweiten Vorsitzenden gewählt.

Birgit Sterner

 

Oktober 2021: Zahlen und Fakten

Von Dr. Jutta Zeddies, (Kirchenvorstand Frenke, ArGe Ilsetal) + Pastor Volker Jahnke (ArGe Ilsteal, KG Grohnde/ Lüntorf) - Verbundenes Pfarramt Ohsen

Sich Gedanken über die Zukunft zu machen, ist dringend nötig. Ende 2020 gab es in der Region 5 nur noch 9.500 Kirchenmitglieder, und die Anzahl der Mitglieder sinkt seit einigen Jahren jährlich um ca. 1-2%! In den nächsten drei Jahren gehen außerdem einige der  Hauptamtlichen in unserer Region in den Ruhestand, und immer weniger junge Menschen sind dazu bereit, Theologie zu studieren, und deshalb wird es auch zunehmend schwerer, Pastorinnen und Pastoren zu finden, um frei werdende Pfarrstellen zu besetzen. Daher müssen gerade in unserer ländlichen Region 5 attraktive Bedingungen für die Besetzung von Pfarrstellen geschaffen werden.

In der einer Arbeitsgruppe mit Delegierten aus allen Gemeinden wurden in einem intensiven Beratungsprozess verschiedene Modelle kirchlicher Zusammenarbeit in Blick genommen, und letztlich hat man sich darauf geeinigt, sich zu einem großen Verbundenen Pfarramt zusammenschließen. Außerdem wurde eine Vereinbarung über die gemeinsame Arbeit ausgehandelt, die im Laufe dieses Herbstes in allen Kirchengemeinden zu beraten und zu beschließen ist.

In der Vereinbarung geht es um die Koordination der pfarramtlichen Versorgung mit allen Amtshandlungen und Gottesdiensten, um die Besetzung von Pfarrstellen, die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen, die Gestaltung und Koordination der Konfirmandenarbeit, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, um nur die wichtigsten Punkte zu benennen.

Der Verbund würde künftig durch einen Vorstand geführt, dessen Mitglieder aus den Kirchenvorständen der einzelnen Orte in diesen Vorstand delegiert werden. Damit finden in  diesem neuen Verbund alle örtlichen Belange Berücksichtigung.

Was sich nicht ändern wird: Jede Kirchengemeinde wird weiterhin ihre/n Ansprechpartner/in unter den Pastorinnen und Pastoren haben, einen eigenen Kirchenvorstand bilden und auch ihren eigenen Haushalt zur Verwaltung der Finanzen und vorhandenen Rücklagen haben. Die rechtliche Selbstständigkeit der Kirchengemeinde wird sich nicht verändern, auch die Friedhöfe bleiben so bestehen, wie sie sind.

Der Charme dieses Modells liegt gleichermaßen in der Individualität und in der Vielfalt der Kirchengemeinden. Damit hat das kirchliche Zusammenleben in der Region 5 eine Zukunft und die Chance sich weiter zu entwickeln. Es liegt an den Kirchengemeinden und ihren  Mitgliedern, mit kreativen Ideen und Gestaltungswillen diese neue Form der Zusammenarbeit erfolgreich in die Zukunft zu führen.

Stand: Oktober 2021

 

 

August 2021: Zukunftspläne

Die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden in Regionen ermöglicht eine bessere Organisation und hilft, sich Herausforderungen für die Zukunft zu stellen.

Die Verantwortlichen in der Region 5, also die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher und die Pastorinnen und Pastoren und der Diakon, haben sich vor rund zwei Jahren auf den Weg gemacht, sich innerhalb der Region 5 zukunftsorientierter zu organisieren. Ein Grund mit dazu war, die zu erwartende schrumpfende Zahl von Gemeindemitgliedern und der abzusehende Ruhestand von Hauptamtlichen in der Region 5 entgegen zu wirken. Es wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kirchenvorstände gebildet. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe“ Regionale Beratung“ haben sich in vielen Sitzungen mit einer unabhängigen Gemeindeberatung getroffen.

Herauskristallisiert hat sich der Weg zur möglichen Gründung einer gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft, die wiederum die Gründung eines gesamten Verbundenen Pfarramtes in der Region 5 voraussetzt.  

Mit einer gemeinsamen Arbeitsgemeinhaft könnten Synergieeffekte wirksam eingesetzt werden. In dieser neuen Arbeitsgemeinschaft wäre eine enge inhaltliche und personelle Zusammenarbeit geregelt. Zielführend wäre, die Versorgung durch Pastoren und Pastorinnen für die Gemeinden in der Region 5 langfristig zu sichern. Zu den Aufgaben des Vorstandes dieser Arbeitsgemeinschaft könnte zum Beispiel die Bildung von Pfarrbezirken und die Organisation von gemeinsamen Projekten gehören.

Die beteiligten Kirchengemeinden bleiben dabei rechtlich und in der Gestaltung ihrer Arbeit weiterhin selbstständig. Quelle: Kirchengesetz über die regionale Zusammenarbeit von Kirchengemeinden

(Regionalgesetz – RegG) vom 15. Dezember 2015.

 

Wenn Sie Fragen zur Position Ihrer Gemeinde dazu haben, sprechen Sie gerne die Mitglieder Ihres Kirchenvorstandes an.

Birgit Sterner, Regionalmanagerin der Region 5, Stand August 2021